Wie erhalte ich einen Nachweis der veterinärmedizinischen Kontrolle für Wildfleisch?

Roy de Visser ·
Veterinärinspektor in weißem Kittel und blauen Handschuhen untersucht frisches Wildfleisch auf Edelstahltisch mit amtlichem Prüfstempel.

Den Nachweis der veterinärmedizinischen Kontrolle für Wildfleisch erhalten Sie über das zuständige Veterinäramt oder den amtlichen Tierarzt, der die Fleischbeschau durchgeführt hat. Dieser Nachweis bestätigt, dass das Wildfleisch untersucht, für genießbar befunden und für den Handel freigegeben wurde. Die folgenden Abschnitte erläutern, welche Behörden zuständig sind, welche Dokumente benötigt werden und was im internationalen Handel gilt.

Welche Behörde stellt den Nachweis der veterinärmedizinischen Kontrolle aus?

Den Nachweis der veterinärmedizinischen Kontrolle für Wildfleisch stellt das zuständige Veterinäramt oder ein amtlicher Tierarzt aus. In Deutschland liegt diese Zuständigkeit bei den kommunalen Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Bei der Einfuhr aus Drittländern übernehmen die Grenzkontrollstellen (BIP) diese Aufgabe im Auftrag der zuständigen Bundesbehörden.

Für Jäger, die Wildfleisch direkt abgeben, ist zunächst eine kundige Person im Sinne der EU-Hygienevorschriften relevant. Diese kundige Person, häufig der Jäger selbst nach entsprechender Ausbildung, nimmt eine erste Beurteilung des erlegten Wildes vor und stellt eine Wildursprungsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung begleitet den Tierkörper zum Wildverarbeitungsbetrieb, wo ein amtlicher Tierarzt die abschließende Fleischbeschau durchführt und den offiziellen Nachweis der veterinärmedizinischen Kontrolle ausstellt.

Beim Import von Wildfleisch aus dem Ausland, etwa europäischem Rotwild oder Wildschweinfleisch, übernehmen spezialisierte Grenzkontrollstellen die veterinärmedizinische Prüfung. Erst nach erfolgreicher Kontrolle und Ausstellung der entsprechenden veterinärmedizinischen Bescheinigung darf die Ware in den europäischen Markt eingeführt werden.

Welche Dokumente werden für den Nachweis benötigt?

Für den Nachweis der veterinärmedizinischen Kontrolle bei Wildfleisch werden in der Regel mehrere Dokumente benötigt: die Wildursprungsbescheinigung der kundigen Person, der Befundbericht der amtlichen Fleischbeschau sowie gegebenenfalls Laborergebnisse auf Trichinen oder andere Erreger. Bei importiertem Wildfleisch kommen Gesundheitszeugnisse des Herkunftslandes hinzu.

Im Einzelnen umfasst die erforderliche Dokumentation typischerweise folgende Unterlagen:

  • Wildursprungsbescheinigung: Ausgestellt von der kundigen Person unmittelbar nach dem Erlegen, mit Angaben zu Tierart, Erlegungsort, Datum und Beurteilung des Gesundheitszustands
  • Amtliche Fleischbeschaubescheinigung: Ausgestellt vom amtlichen Tierarzt nach der Untersuchung im Wildverarbeitungsbetrieb
  • Trichinenuntersuchungsbefund: Pflicht bei empfänglichen Tierarten wie Wildschwein, Dachs und Bär
  • Gesundheitszeugnis (Health Certificate): Bei internationalem Handel erforderlich, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Exportlandes
  • Veterinärmedizinisches Einheitsdokument (GGED): Bei Einfuhr aus Drittländern in die EU vorgeschrieben

Die vollständige Dokumentation ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Rückverfolgbarkeit des Fleisches vom Produzenten bis zum Teller. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung der Ware an der Grenze oder zum Verbot des Inverkehrbringens führen.

Wie läuft die veterinärmedizinische Untersuchung von Wildfleisch ab?

Die veterinärmedizinische Untersuchung von Wildfleisch verläuft in zwei Stufen: Zunächst beurteilt eine kundige Person das erlegte Tier direkt nach dem Erlegen im Revier. Danach erfolgt im zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb die amtliche Fleischbeschau durch einen Tierarzt, der den Tierkörper eingehend auf Krankheitszeichen, Verletzungen und hygienische Mängel untersucht.

Erste Stufe: Beurteilung durch die kundige Person

Unmittelbar nach dem Erlegen prüft die kundige Person das Wild auf äußere Auffälligkeiten wie Verhaltensänderungen vor dem Erlegen, abnorme Körperhaltung, Veränderungen an Organen oder sonstige Anzeichen, die auf eine Erkrankung hindeuten könnten. Das Ergebnis dieser Beurteilung wird in der Wildursprungsbescheinigung festgehalten, die den Tierkörper begleitet.

Zweite Stufe: Amtliche Fleischbeschau im Betrieb

Im Wildverarbeitungsbetrieb führt der amtliche Tierarzt eine umfassende Untersuchung durch. Dabei werden der Tierkörper, die Eingeweide und die inneren Organe systematisch auf Anzeichen von Erkrankungen, Verletzungen oder Kontaminationen geprüft. Bei Tierarten, die als Träger von Trichinen bekannt sind, ist zusätzlich eine Trichinenuntersuchung im Labor vorgeschrieben. Erst wenn alle Untersuchungen ohne Beanstandung abgeschlossen sind, erhält das Fleisch das Genusstauglichkeitskennzeichen und darf in den Handel gebracht werden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Veterinärkontrolle bei Wild?

Die rechtlichen Grundlagen für die Veterinärkontrolle bei Wildfleisch bilden in der Europäischen Union vor allem die Verordnungen des sogenannten Hygienepakets. Zentral sind die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs sowie die Verordnung (EG) Nr. 854/2004, die die amtliche Überwachung regelt.

Ergänzend gelten folgende Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Allgemeines Lebensmittelrecht, das Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsanforderungen festlegt
  • Verordnung (EU) 2017/625: Amtliche Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette
  • Nationale Umsetzung in Deutschland: Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) sowie die AVV Lebensmittelhygiene
  • Wildbrethygieneverordnung: Spezifische nationale Regelungen für die Hygiene bei der Gewinnung und Verarbeitung von Wildfleisch

Diese Regelwerke legen gemeinsam fest, wer als kundige Person anerkannt wird, welche Untersuchungen verpflichtend sind und wie die Dokumentation zu erfolgen hat. Für den Handel innerhalb der EU gelten einheitliche Standards, während für Importe aus Drittländern zusätzliche Anforderungen bestehen, die im Veterinärrecht der EU geregelt sind.

Gilt der Nachweis auch für den internationalen Handel mit Wildfleisch?

Ja, der Nachweis der veterinärmedizinischen Kontrolle ist auch im internationalen Handel mit Wildfleisch zwingend erforderlich. Für die Einfuhr in die EU muss Wildfleisch aus Drittländern von einem Gesundheitszeugnis begleitet werden, das von der zuständigen Behörde des Exportlandes ausgestellt und von der EU-Grenzkontrollstelle anerkannt wird. Ohne diesen Nachweis ist eine Einfuhr nicht möglich.

Im internationalen Handel gelten dabei folgende Besonderheiten:

  • Das Exportland muss von der EU als gleichwertiger Handelspartner für das jeweilige Produkt anerkannt sein
  • Das ausstellende Veterinäramt des Exportlandes muss auf der EU-Liste zugelassener Betriebe und Behörden geführt sein
  • Das Gesundheitszeugnis muss in einer der Amtssprachen des Bestimmungslandes oder auf Englisch ausgestellt sein
  • An der EU-Grenzkontrollstelle erfolgt eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle und gegebenenfalls eine Warenuntersuchung
  • Das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) wird nach erfolgreicher Kontrolle ausgestellt und begleitet die Ware bis zum Bestimmungsort

Für den Export von EU-Wildfleisch in Drittländer gelten die Anforderungen des jeweiligen Ziellandes. Diese können von den EU-Standards abweichen und erfordern häufig zusätzliche Zertifizierungen oder spezifische Formulierungen im Gesundheitszeugnis.

Wie Luiten Food beim Import von Wildfleisch unterstützt

Wir bei Luiten Food wissen aus jahrzehntelanger Erfahrung, wie komplex die Dokumentationsanforderungen im internationalen Wildfleischhandel sein können. Seit 1938 importieren wir Wild und Geflügel und haben in dieser Zeit ein tiefes Verständnis für veterinärmedizinische Anforderungen, Zertifizierungsprozesse und internationale Handelsvorschriften aufgebaut.

Unser Service im Bereich Import und Export umfasst:

  • Vollständige Übernahme der Dokumentenvorbereitung, einschließlich veterinärmedizinischer Bescheinigungen und Zollunterlagen
  • Vorabprüfung aller relevanten Dokumente vor der Lieferung für eine reibungslose Zollabwicklung
  • Sorgfältige Auswahl von Lieferanten anhand von Qualitätsstandards, Tierwohl, Zertifizierungen und lückenloser Rückverfolgbarkeit
  • Zugang zu einem breiten Wildfleisch-Sortiment, darunter europäisches Rotwild, Wildschwein, Hase und Wildgeflügel
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